Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (AVV)
Stand: 1. Oktober 2026
Anhang zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen ArchX, Fassung 2026-10-01
Parteien: der Kunde nach den AGB als Verantwortlicher und die TYTOS GmbH, Arsenalstrasse 40, 6010 Kriens, Schweiz, UID CHE-351.360.864, als Auftragsbearbeiterin. Kontakt: tim@frontierx.ch
Abschluss: Diese Vereinbarung ist fester Bestandteil der AGB. Sie gilt mit deren Annahme, ohne Unterschrift, auch im Test und für Gratisplätze. Für die Bearbeitung von Personendaten im Support geht sie den AGB vor.
1. Gegenstand und Abgrenzung
1.1 Gegenstand: TYTOS bearbeitet Personendaten nur, soweit der Kunde sie ihr für einen Supportfall übermittelt, namentlich:
- als Text einer Meldung bei «Problem melden»;
- als Anhang bei «Problem melden», also ein Bild des App-Fensters oder ausgewählte Nachrichten;
- per E-Mail an den Support, mit Anhängen;
- in einer Bildschirmfreigabe bei einer Fernhilfe, über ein Videowerkzeug, das der Kunde wählt.
1.2 Nicht Gegenstand sind:
- die Projektdaten, die die App über das ChatGPT-Konto des Kunden an OpenAI gibt; daran ist TYTOS nicht beteiligt;
- die Konto-, Lizenz-, Kauf-, Abrechnungs-, Update- und Fehlerdaten, die TYTOS als eigene Verantwortliche bearbeitet (Datenschutzerklärung).
1.3 Rechtsgrundlage: Diese Vereinbarung regelt die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG und, soweit die DSGVO anwendbar ist, nach Art. 28 DSGVO.
2. Art, Zweck und Dauer
- Zweck: den Supportfall verstehen, Fehler finden und beheben, die Anfrage beantworten.
- Art der Bearbeitung: empfangen, speichern, ansehen, einordnen, eine Antwort vorbereiten, löschen.
- Datenarten: alles, was in Meldungen, Anhängen und E-Mails des Supportfalls steht, etwa Namen, Kontaktdaten und Rollen von Bauherrschaften, Planenden und Unternehmern, Projekt- und Grundstücksangaben, Pläne und Fotos.
- Betroffene Personen: Mitarbeitende des Kunden, seine Auftraggeber, Projektbeteiligte und andere Dritte, die in den Unterlagen vorkommen.
- Dauer: Anhänge löscht der Dienst 30 Tage nach der Weiterleitung an einen Support-Eingang, spätestens 90 Tage nach Eingang; Meldungen 24 Monate nach Eingang. E-Mails an den Support löscht TYTOS, sobald sie für den Supportfall nicht mehr nötig sind, spätestens 24 Monate nach Eingang. Der Kunde weist TYTOS an, Meldungen und E-Mails so lange aufzubewahren, damit Folgefragen und wiederkehrende Fehler nachvollziehbar bleiben; auf Wunsch löscht TYTOS früher (Ziffer 10).
Besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 lit. c DSG) soll der Kunde nicht übermitteln. Enthalten Unterlagen solche Daten, schwärzt er sie vorher, soweit möglich.
3. Weisungen
3.1 Nur für den Supportfall: TYTOS bearbeitet die Daten nur, um den Supportfall zu lösen, und nur nach den Weisungen des Kunden. Die Meldung selbst gilt als Weisung. Weitere Weisungen erteilt der Kunde per E-Mail.
3.2 Keine eigenen Zwecke: TYTOS verwendet die Daten nicht für eigene Zwecke. Namentlich trainiert sie damit keine KI-Modelle und gibt sie nicht für ein Training weiter.
3.3 Bedenken: Hält TYTOS eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie das dem Kunden sofort mit.
4. Vertraulichkeit
Zugang zu den Daten haben nur Personen von TYTOS, die den Supportfall bearbeiten. Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet, auch über das Vertragsende hinaus. Eine Bildschirmfreigabe zeichnet TYTOS nicht auf.
5. Datensicherheit
TYTOS trifft die Massnahmen nach Anhang 1 (Art. 8 DSG; Art. 32 DSGVO). Sie darf Massnahmen durch gleichwertige oder bessere ersetzen.
6. Unterauftragsbearbeiter
6.1 Genehmigung: Der Kunde genehmigt die Unterauftragsbearbeiter nach Anhang 2 (Art. 9 Abs. 3 DSG; Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
6.2 Neue Unterauftragsbearbeiter: TYTOS kündigt einen neuen oder ersetzten Unterauftragsbearbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an den Admin an und ergänzt Anhang 2. Der Kunde kann innert dieser Frist aus wichtigem Grund widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann der Kunde die AGB auf den Wechsel hin kündigen. Ohne Widerspruch gilt der neue Unterauftragsbearbeiter als genehmigt.
6.3 Gleiche Pflichten: TYTOS legt jedem Unterauftragsbearbeiter Pflichten auf, die dieser Vereinbarung entsprechen.
7. Übermittlung ins Ausland
Personen von TYTOS greifen nur aus der Schweiz oder aus Staaten mit angemessenem Schutz nach Anhang 1 DSV auf die Daten zu. Unterauftragsbearbeiter ausserhalb der Schweiz setzt TYTOS nur ein, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Staat bietet nach Anhang 1 DSV angemessenen Schutz; für die USA heisst das: der Empfänger ist unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert.
- Oder die vom EDÖB anerkannten Standardvertragsklauseln der EU mit den Schweizer Anpassungen sind vereinbart (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG; Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Die Grundlage je Anbieter steht in Anhang 2.
8. Unterstützung
TYTOS unterstützt den Kunden, soweit sie kann:
- bei Anfragen betroffener Personen, etwa Auskunft, Berichtigung oder Löschung;
- bei der Datensicherheit;
- bei der Meldung von Verletzungen;
- bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Erreicht TYTOS eine Anfrage einer betroffenen Person direkt, leitet sie diese an den Kunden weiter.
9. Verletzung der Datensicherheit
TYTOS meldet dem Kunden eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG), in jedem Fall ohne unangemessene Verzögerung (Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Sie nennt, soweit bekannt:
- Art und Umfang;
- betroffene Daten;
- wahrscheinliche Folgen;
- ergriffene Massnahmen.
10. Löschung und Rückgabe
Nach Abschluss des Supportfalls löscht TYTOS die übermittelten Daten nach den Fristen in Ziffer 2. Auf Wunsch löscht sie früher oder gibt die Daten zurück und bestätigt die Löschung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
11. Nachweise und Kontrollen
TYTOS gibt dem Kunden die Auskünfte, die er zum Nachweis dieser Pflichten braucht. Kontrollen vor Ort vereinbaren die Parteien mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen, höchstens einmal pro Jahr, ausser nach einer Verletzung der Datensicherheit. Die Kosten trägt der Kunde.
12. Haftung, Dauer, Recht
12.1 Haftung: Für die Haftung gelten die AGB, namentlich deren Ziffer 18.
12.2 Dauer: Diese Vereinbarung gilt, solange TYTOS Daten aus Supportfällen des Kunden hält.
12.3 Recht und Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Kriens, Kanton Luzern. Zwingende Bestimmungen der DSGVO bleiben vorbehalten.
Anhang 1: Technische und organisatorische Massnahmen
Übertragung und Speicherung:
- Der Dienst nimmt Meldungen nur über HTTPS/TLS an. E-Mails sind so weit verschlüsselt, wie die beteiligten Mailserver es unterstützen.
- Meldungen und Anhänge speichert der Dienst in seiner Datenbank in Zürich.
Zugriff:
- Über die öffentliche Schnittstelle von Supabase ist nichts lesbar: Jede Tabelle hat Zeilenschutz ohne Freigaben. Zugriff haben nur der Dienst und die Verwaltung von TYTOS beim Anbieter.
- Eine Betreiber-Schnittstelle des Dienstes liefert Meldungen nur mit einem geheimen Schlüssel, den nur TYTOS hat. Ein Werkzeug oder eine KI, die darüber Meldungen liest, kommt nur nach Ziffer 6.2 dazu.
- Die Betriebsseiten erreichen nur namentlich freigeschaltete Personen von TYTOS, mit einem Anmeldelink per E-Mail, der 15 Minuten und nur einmal gilt.
- Die geheimen Schlüssel des Dienstes für Signatur, Zahlung, E-Mail und Datenbank liegen nur im Dienst, nie in der App.
Datensparsamkeit:
- Anhänge nur auf ausdrückliche Wahl, nach Vorschau, höchstens zwei je Meldung; Nachrichten nur einzeln ausgewählt, höchstens 40.
- Protokolle des Codex-Kerns, Gesprächsverläufe, Projektdateien, der Katalog und Zugangsdaten gehen nie automatisch mit.
- Die Protokolle des Dienstes enthalten keine E-Mail-Adressen und keine Inhalte.
- Die Eingangsbestätigung per E-Mail enthält nur die Nummer der Meldung.
Löschung: automatisch durch einen täglichen Lauf nach den Fristen in Ziffer 2.
Vorfälle: Meldung nach Ziffer 9.
Anhang 2: Genehmigte Unterauftragsbearbeiter
- Vercel Inc., USA: Betrieb des Dienstes, der die Meldungen entgegennimmt. Funktionen in Frankfurt (Deutschland); Vercel bearbeitet Daten auch in den USA. Grundlage: Swiss-U.S. Data Privacy Framework (Anhang 1 DSV).
- Supabase Pte. Ltd., Singapur: Datenbank des Dienstes mit Meldungen und Anhängen, gespeichert in Zürich bei Amazon Web Services; Zugriff aus dem Ausland im Einzelfall, etwa durch Supabase, Inc. (USA) im Support. Grundlage: Standardvertragsklauseln der EU mit Schweizer Anpassungen (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG).
- Infomaniak Network SA, Genf: E-Mail-Postfach des Supports. Speicherort Schweiz; keine Übermittlung ins Ausland.
Weitere Werkzeuge oder KI-Dienste, die Support-Daten bearbeiten, setzt TYTOS nur ein, wenn sie in diesem Anhang stehen; neue kündigt sie nach Ziffer 6.2 an. Help Scout PBC (USA) als Support-Eingang ist vorgesehen, aber heute nicht eingesetzt. Für eine Fernhilfe setzt TYTOS keinen eigenen Anbieter ein; das Videowerkzeug wählt der Kunde.